Ratgeber Brandschutz
Feststellanlage monatlich prüfen: Checkliste für Betreiber
Die monatliche Funktionsprüfung Schritt für Schritt – mit Checkliste zum Ausdrucken.
Warum monatlich prüfen?
Eine Feststellanlage hält eine Brandschutztür offen und gibt sie bei Rauch frei. Damit das im Ernstfall klappt, schreibt DIN 14677-1 eine regelmäßige Funktionsprüfung durch den Betreiber vor, grundsätzlich jeden Monat. Die Prüfung ist schnell gemacht und deckt typische Probleme früh auf: verstellte Türschließer, abgeklebte Melder oder Gegenstände im Schließbereich.
Wer die Prüfung machen darf
Die monatliche Funktionsprüfung darf eine eingewiesene Person durchführen, zum Beispiel Hausmeister, Haustechnik oder eine Mitarbeiterin vor Ort. Die Einweisung sollte dokumentiert sein. Reparaturen, Einstellungen und die jährliche Wartung sind Sache der Fachkraft für Feststellanlagen.
Ablauf in 6 Schritten
- Schließbereich freimachen. Nichts darf das Schließen behindern.
- Tür feststellen. Tür öffnen, bis sie vom Haftmagneten oder vom Türschließer gehalten wird.
- Auslösen. Den roten Handtaster „Tür schließen“ drücken. Wenn Ihre Betriebsanleitung es vorsieht, zusätzlich den Rauchmelder mit Prüfaerosol auslösen.
- Schließen beobachten. Die Tür muss sich selbstständig und vollständig schließen, das Schloss muss einrasten. Bei zwei Flügeln schließt erst der Stand-, dann der Gangflügel.
- Anlage zurücksetzen. Nach Anleitung wieder in Betrieb nehmen und prüfen, dass keine Störung angezeigt wird.
- Eintragen. Datum, Tür, Ergebnis und Name ins Prüfbuch schreiben.
Checkliste zum Ausdrucken
Drucken Sie die Liste aus und legen Sie sie ins Prüfbuch. Pro Tür eine Zeile.
Monatliche Funktionsprüfung Feststellanlage
Objekt: ______________________ Monat/Jahr: __________ Geprüft von: ______________________
| Prüfpunkt | i. O. | Mangel |
|---|---|---|
| Tür lässt sich in Offenstellung feststellen und bleibt offen | ☐ | ☐ |
| Schließbereich ist frei (keine Keile, Kisten, Möbel) | ☐ | ☐ |
| Handtaster „Tür schließen“ gedrückt: Tür gibt frei | ☐ | ☐ |
| Tür schließt selbstständig und vollständig | ☐ | ☐ |
| Schloss/Falle rastet von selbst ein | ☐ | ☐ |
| Zweiflügelig: Flügel schließen in richtiger Reihenfolge | ☐ | ☐ |
| Rauchmelder optisch unbeschädigt, nicht abgedeckt oder verschmutzt | ☐ | ☐ |
| Keine Störungsanzeige an der Energieversorgung | ☐ | ☐ |
Tür-Nr./Standort: ______________________ Bemerkung: ____________________________________________
Vorlage: BABEC Objektservice, Großbottwar · www.babec-objektservice.de · 07148 16241-0
Wenn die Tür nicht schließt
- Die Tür nicht verkeilen oder anders offen halten.
- Mangel ins Prüfbuch eintragen.
- Eine Fachkraft für Feststellanlagen beauftragen, den Mangel zu beheben.
- Bis dahin die Tür geschlossen halten, damit der Brandschutz wirkt.
Mehr zu Fristen und Pflichten lesen Sie im Ratgeber Brandschutztür-Wartung: Pflicht und Fristen.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die monatliche Prüfung pro Tür?
Meist nur wenige Minuten: Tür feststellen, auslösen, Schließen beobachten, Ergebnis eintragen.
Muss ich bei der monatlichen Prüfung den Rauchmelder auslösen?
Das hängt von der Betriebsanleitung Ihrer Anlage ab. Mindestens wird über den Handtaster ausgelöst. Manche Hersteller sehen zusätzlich eine Auslösung des Melders mit Prüfaerosol vor. Halten Sie sich an die Anleitung Ihrer Anlage.
Kann ich die Prüfung auf alle drei Monate strecken?
Nur wenn die Anlage zwölf Monate ohne Störung lief und die Zulassung der Anlage das ausdrücklich erlaubt. Sonst bleibt es bei monatlich.
Wartung vom Fachbetrieb
Wir prüfen und warten Brandschutztüren und Feststellanlagen in Großbottwar, im Landkreis Ludwigsburg und im Raum Heilbronn – für Gewerbe, Wohnanlagen und Privathäuser.
Quellen und weiterführende Informationen
- UDS Beratung: Feststellanlagen – Prüfung und Pflichten nach DIN 14677
- FeuerTRUTZ: Neufassung DIN 14677 zur Instandhaltung von Feststellanlagen
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Zulassung Ihrer Tür bzw. Anlage, Ihr Brandschutzkonzept und die zuständige Behörde.