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Ratgeber Brandschutz

Brandschutztür-Wartung: Pflicht, Fristen und wer prüfen darf

Wie oft Brandschutztüren und Feststellanlagen geprüft werden müssen, wer das darf und was im Prüfbuch stehen sollte.

Stand: 20. Oktober 2026 · BABEC Objektservice, Großbottwar

Das Wichtigste in Kürze

Kurz gesagtBrandschutztüren müssen jederzeit funktionieren. Üblich ist eine Wartung durch eine Fachkraft mindestens einmal im Jahr. Bei Türen mit Feststellanlage kommt eine monatliche Funktionsprüfung durch eine eingewiesene Person dazu. Alles wird im Prüfbuch dokumentiert.
  • Verantwortlich ist der Betreiber des Gebäudes: Eigentümer, Hausverwaltung oder Arbeitgeber.
  • Jährlich: Prüfung und Wartung durch eine Fachkraft, bei Feststellanlagen eine Fachkraft nach DIN 14677-2.
  • Monatlich: Funktionsprüfung der Feststellanlage durch eine eingewiesene Person.
  • Sofort: erkannte Mängel beheben lassen.

Ist die Wartung von Brandschutztüren Pflicht?

Ja, für Betreiber gewerblich genutzter Gebäude, von Wohnanlagen und öffentlichen Gebäuden. Die Pflicht ergibt sich aus mehreren Regeln, die zusammenwirken:

  • Bauordnungsrecht: Gebäude und ihre Bauteile müssen so instand gehalten werden, dass sie ihren Zweck erfüllen. Eine Brandschutztür, die nicht schließt, erfüllt ihn nicht.
  • Zulassung des Herstellers: Feuer- und Rauchschutztüren sind bauaufsichtlich zugelassen. Die Zulassung und die Wartungsanleitung des Herstellers legen fest, wie die Tür zu warten ist. In den meisten Anleitungen ist das mindestens einmal pro Jahr.
  • Arbeitsstätten: Die Technische Regel ASR A1.7 verlangt, dass Türen in Arbeitsstätten sicher funktionieren und regelmäßig geprüft werden.
  • DIN 14677: Für Feststellanlagen, also Anlagen, die Brandschutztüren offen halten, regelt die Norm genau, wer wann was prüfen muss.
  • Brandschutzkonzept und Auflagen: Für größere Gebäude können Baugenehmigung oder Brandschutzkonzept zusätzliche Vorgaben enthalten.

Wie oft muss geprüft werden?

WannWasWer
laufendSichtkontrolle: Tür schließt selbstständig, ist nicht verkeilt oder zugestelltalle Nutzer, Hausmeister
monatlichFunktionsprüfung der Feststellanlage: auslösen und prüfen, ob die Tür schließteingewiesene Person
mindestens jährlichPrüfung und Wartung von Tür, Beschlägen und Feststellanlage, Eintrag ins PrüfbuchFachkraft
nach 5 bzw. 8 JahrenAustausch der Rauchmelder der Feststellanlage (8 Jahre bei Meldern mit Verschmutzungskompensation)Fachkraft
sofortBeseitigung festgestellter MängelFachkraft

Monatlich oder alle drei Monate? Die Funktionsprüfung von Feststellanlagen ist grundsätzlich monatlich vorgesehen. Nach zwölf Monaten ohne Störung darf der Abstand auf höchstens drei Monate verlängert werden, aber nur, wenn die Zulassung der Anlage das ausdrücklich zulässt. Bei älteren Anlagen sollte man das nicht pauschal annehmen.

Wer darf Brandschutztüren prüfen und warten?

  • Eingewiesene Person: darf die monatliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage durchführen. Sie braucht eine dokumentierte Einweisung, darf aber nichts reparieren oder einstellen.
  • Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677-2: übernimmt Abnahme, jährliche Prüfung, Wartung, Instandsetzung und den Melderaustausch.
  • Fachbetrieb für Türen: prüft und wartet Türblatt, Zarge, Dichtungen, Bänder, Schloss und Türschließer nach Herstellerangabe.

Wichtig: Änderungen an einer Brandschutztür, etwa ein anderer Türschließer, nachträglich gebohrte Löcher oder ein fremder Haftmagnet, können die Zulassung ungültig machen. Teile sollten nur nach Herstellervorgabe getauscht werden.

Was wird bei der Wartung geprüft?

An der Tür

  • Kennzeichnungsschild vorhanden und lesbar
  • Türblatt, Zarge und Verglasung ohne Schäden oder unzulässige Veränderungen
  • Dichtungen für Brand- und Rauchschutz vollständig
  • Bänder fest, Tür hängt nicht durch
  • Türschließer: Schließgeschwindigkeit und Endschlag eingestellt
  • Schloss und Falle rasten selbstständig ein
  • bei zweiflügeligen Türen: Schließfolgeregler sorgt für die richtige Reihenfolge

An der Feststellanlage

  • Auslösung über den Rauchmelder
  • Auslösung über den Handtaster „Tür schließen“
  • Haftmagnet bzw. Feststellung im Türschließer
  • Energieversorgung und Störungsanzeige

Prüfbuch und Wartungsprotokoll

Jede Prüfung und Wartung gehört schriftlich dokumentiert. Im Ernstfall ist das Prüfbuch der Nachweis, dass der Betreiber seine Pflichten erfüllt hat. Ein Eintrag sollte enthalten:

  • Datum und Art der Prüfung (monatlich, jährlich, nach Reparatur)
  • Tür bzw. Anlage mit eindeutiger Bezeichnung und Standort
  • geprüfte Punkte und Ergebnis
  • festgestellte Mängel und wann sie behoben wurden
  • Name und Unterschrift der prüfenden Person

Viele Betriebe kleben nach der Wartung zusätzlich eine Prüfplakette an die Tür. Sie zeigt auf einen Blick, wann die nächste Wartung fällig ist.

Was passiert, wenn nicht gewartet wird?

Schließt eine Brandschutztür im Ernstfall nicht, können sich Feuer und Rauch im Gebäude ausbreiten. Kommt es dabei zu einem Schaden, muss der Betreiber nachweisen können, dass er seine Pflichten erfüllt hat. Fehlt dieser Nachweis, drohen die Haftung für Personen- und Sachschäden und Probleme mit der Versicherung. Auch bei Brandverhütungsschauen und Begehungen werden Prüfbücher regelmäßig angefragt.

Wann Ihre Türen zuletzt gewartet wurden, können Sie mit unseremFälligkeits-Rechner prüfen. Für die monatliche Prüfung gibt es unsereCheckliste zum Ausdrucken.

Häufige Fragen

Wie oft müssen Brandschutztüren gewartet werden?

In der Praxis mindestens einmal im Jahr durch eine Fachkraft, so verlangen es die meisten Hersteller in ihren Wartungsanleitungen. Hat die Tür eine Feststellanlage, schreibt DIN 14677-1 zusätzlich eine monatliche Funktionsprüfung durch eine eingewiesene Person und eine jährliche Prüfung und Wartung durch eine Fachkraft für Feststellanlagen vor.

Darf ich die monatliche Prüfung selbst machen?

Ja. Die monatliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage darf eine eingewiesene Person des Betreibers durchführen, zum Beispiel der Hausmeister. Wartung, Instandsetzung und die jährliche Prüfung bleiben der Fachkraft vorbehalten.

Gilt die Wartungspflicht auch im Einfamilienhaus?

Für Privathäuser gibt es keine so strengen Prüfintervalle wie für Arbeitsstätten oder Sonderbauten. Eine Feuerschutztür, etwa zur Garage oder zum Heizraum, schützt aber nur, wenn sie selbstständig und dicht schließt. Eine regelmäßige Kontrolle und eine Wartung nach Herstellerangabe sind deshalb sinnvoll.

Was ist der Unterschied zwischen Prüfung und Wartung?

Bei der Prüfung wird festgestellt, ob die Tür und ihre Bauteile funktionieren. Bei der Wartung werden sie zusätzlich gereinigt, eingestellt und Verschleißteile nach Herstellerangabe getauscht. Beides wird dokumentiert.

Wartung vom Fachbetrieb

Wir prüfen und warten Brandschutztüren und Feststellanlagen in Großbottwar, im Landkreis Ludwigsburg und im Raum Heilbronn – für Gewerbe, Wohnanlagen und Privathäuser.

Quellen und weiterführende Informationen

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Zulassung Ihrer Tür bzw. Anlage, Ihr Brandschutzkonzept und die zuständige Behörde.