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Brandschutz

Wartung von Brandschutztüren und Feststellanlagen

Brandschutztüren sollen Feuer und Rauch im Ernstfall aufhalten. Damit sie das zuverlässig tun, müssen sie regelmäßig geprüft und gewartet werden. Wir übernehmen das für Ihr Objekt, ob Bürogebäude, Wohnanlage oder Einfamilienhaus. Jede geprüfte Tür tragen wir in das Prüfbuch ein.

Geschlossene Stahltür mit Notausgangs-Kennzeichnung in einem Flur
Wartung durch Fachkraftmind. 1× jährlich
Funktionsprüfung Feststellanlagemax. alle 3 Monate
NachweisPrüfbuch + Plakette
FürGewerbe, Wohnbau, Privat

Für wen

Brandschutztüren gibt es in fast jedem Gebäude

Oft fallen sie gar nicht auf, bis sie im Ernstfall gebraucht werden. Typische Einsatzorte, an denen wir prüfen und warten:

ObjektTypische Brandschutztüren
Büro und VerwaltungTreppenhaus, Flurabschnitte, Technik- und Serverräume
Praxen und KlinikenFlure, Treppenräume, Lager- und Technikräume
Schulen, Kitas, öffentliche GebäudeRettungswege, Treppenhäuser, offen gehaltene Flurtüren mit Feststellanlage
Wohnanlagen und HausverwaltungenTiefgarage, Keller, Heizraum, Treppenhaus
Gewerbe, Lager und IndustrieBrandabschnitte, Lagerräume, Rauchschutztüren
Hotels und GastronomieZimmerflure, Küche, Technik
PrivathausTür zwischen Garage und Wohnhaus, Heizraum, Öltanklager

Betreiberpflichten

Welche Prüfungen vorgeschrieben sind

Der Betreiber eines Gebäudes muss Brandschutztüren und Feststellanlagen jederzeit funktionsfähig halten. Daraus ergeben sich feste Prüfintervalle.

  1. laufend

    Sichtkontrolle

    Schließt die Tür selbstständig? Ist sie frei von Keilen und Hindernissen? Das kann jede eingewiesene Person im Haus prüfen.

  2. höchstens alle 3 Monate

    Funktionsprüfung der Feststellanlage

    Der Betreiber löst die Feststellanlage aus und prüft, ob die Tür schließt. Grundlage ist DIN 14677-1. Viele Betreiber prüfen monatlich.

  3. mindestens jährlich

    Prüfung und Wartung durch eine Fachkraft

    Umfassende Prüfung von Tür, Beschlägen und Feststellanlage, Wartung nach Herstellervorgaben und Eintrag ins Prüfbuch.

  4. sofort

    Mängel beseitigen

    Werden Mängel festgestellt, müssen sie unverzüglich behoben werden, damit die Tür wieder ihren Sollzustand erreicht.

Maßgebliche Regeln im Überblick

DIN 14677-1
Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen: Fristen und Umfang von Prüfung und Wartung
DIN 14677-2
Anforderungen an die Fachkraft, die Feststellanlagen instand hält
DIN EN 14637
Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer- und Rauchschutztüren
DIN 4102-5 / DIN EN 16034
Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse (Produktnormen)
ASR A1.7
Technische Regel für Arbeitsstätten: Türen und Tore, Prüfung
DGUV Information 208-022
Sicherheit von Türen und Toren in Betrieben
abZ / aBG (DIBt)
Bauaufsichtliche Zulassung bzw. Genehmigung des Herstellers mit Wartungsvorgaben

Diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Vorgaben für Ihre Türen gelten, klären wir bei der Bestandsaufnahme.

Leistungsumfang

Was wir bei jeder Tür prüfen

Wir arbeiten jede Tür nach einer festen Prüfliste ab, damit nichts übersehen wird und Sie das Ergebnis nachvollziehen können.

  • Türblatt, Zarge, Verglasung auf Beschädigungen, Verzug und unzulässige Veränderungen
  • Dichtungen für Brand- und Rauchschutz, vollständig und unbeschädigt
  • Türschließer: Schließgeschwindigkeit, Endschlag, Schließkraft
  • Schloss, Falle und Bänder: sicheres Einrasten, fester Sitz
  • Schließfolgeregler bei zweiflügeligen Türen
  • Feststellanlage: Auslösung über Rauchmelder und Handtaster, Haftmagnet, Energieversorgung
  • Kennzeichnung: Zulassungsschild vorhanden und lesbar
  • Dokumentation im Prüfbuch, Prüfplakette an der Tür
Prüfliste FeuerschutzabschlussBeispiel
Objekt
Bürogebäude, Treppenhaus
Tür
T30-RS · EG-03
Grundlage
DIN 14677 · Herstellervorgaben
Prüfpunkti. O.
TürKennzeichnungsschild vorhanden und lesbar✓
TürTürblatt, Zarge und Verglasung ohne Schäden✓
TürBrandschutz- und Rauchschutzdichtungen vollständigDichtung unterbrochen – ersetztM
BeschlägeBänder und Befestigungen fest✓
BeschlägeTürschließer: Schließgeschwindigkeit und Endschlag✓
BeschlägeSchloss und Falle rasten selbsttätig ein✓
BeschlägeSchließfolgeregler (zweiflügelige Türen)✓
FeststellanlageAuslösung über Rauchmelder✓
FeststellanlageHandauslösetaster „Tür schließen“✓
FeststellanlageEnergieversorgung und Haftmagnet✓
DokumentationEintrag im Prüfbuch, Prüfplakette✓
Nächste Wartung: in 12 MonatenM = Mangel
Zweiflügelige Tür mit Panikstange und Türschließer in einem dunklen Gang

Feststellanlagen

Offen im Alltag, geschlossen im Brandfall

Viele Brandschutztüren sollen im Alltag offen stehen, damit Flure barrierefrei bleiben. Das ist nur mit einer zugelassenen Feststellanlage erlaubt. Sie besteht aus mehreren Bauteilen, die wir alle prüfen:

Energieversorgung
versorgt und überwacht die Anlage
Feststellvorrichtung
hält die Tür offen, z. B. per Haftmagnet
Rauchmelder
erkennt Rauch und löst das Schließen aus
Handauslösetaster
roter Taster „Tür schließen“ zum manuellen Auslösen

Keile, Haken oder hochgebundene Türschließer sind unzulässig.Sie setzen die Tür im Brandfall außer Kraft.

Ablauf

So läuft die Wartung mit uns ab

Einmalig oder als Wartungsvertrag mit festem Turnus, damit Sie keine Frist mehr im Blick behalten müssen.

  1. 01

    Bestandsaufnahme

    Sie nennen uns Objekt und ungefähre Anzahl der Türen. Wenn nötig, verschaffen wir uns vor Ort einen Überblick.

  2. 02

    Angebot

    Sie erhalten ein Angebot für die Einzelprüfung oder für einen Wartungsvertrag mit festem Turnus.

  3. 03

    Prüfung und Wartung

    Zum abgestimmten Termin prüfen, reinigen und justieren wir jede Tür. Der Betrieb im Gebäude läuft weiter.

  4. 04

    Dokumentation

    Jede Tür wird im Prüfbuch eingetragen und mit Prüfplakette versehen. Sie erhalten einen Bericht mit allen Befunden.

  5. 05

    Mängel beheben

    Festgestellte Mängel wie defekte Dichtungen oder falsch eingestellte Türschließer beheben wir nach Ihrer Freigabe.

  6. 06

    Nächster Termin

    Im Wartungsvertrag melden wir uns rechtzeitig vor dem nächsten fälligen Termin.

Fälligkeit prüfen

Wann ist Ihre nächste Wartung fällig?

Geben Sie an, wann Ihre Türen zuletzt von einer Fachkraft gewartet wurden. Sie sehen sofort, ob die jährliche Wartung noch aussteht.

Ergebnis erscheint hier.
Wartungstermin anfragen

Häufige Fragen

Fragen zur Wartung von Brandschutztüren

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 07148 16241-0

Was ist eine Feststellanlage?

Eine Feststellanlage hält eine Brand- oder Rauchschutztür im Alltag offen, zum Beispiel über einen Haftmagneten. Erkennt ein Rauchmelder Rauch oder wird der Handauslösetaster gedrückt, gibt sie die Tür frei und der Türschließer zieht sie zu. So bleiben Flure barrierefrei und der Brandschutz ist trotzdem gewährleistet.

Darf ich eine Brandschutztür mit einem Keil offen halten?

Nein. Keile, Haken oder hochgebundene Türschließer machen die Tür im Brandfall wirkungslos und sind unzulässig. Soll eine Tür dauerhaft offen stehen, ist dafür eine zugelassene Feststellanlage nötig.

Wie oft müssen Brandschutztüren gewartet werden?

Feststellanlagen müssen nach DIN 14677-1 mindestens einmal jährlich von einer Fachkraft geprüft und gewartet werden. Dazwischen prüft der Betreiber die Funktion in Abständen von höchstens drei Monaten. Für Feuerschutztüren ohne Feststellanlage geben Hersteller und Arbeitsstättenregeln eine regelmäßige Prüfung vor, in der Praxis ebenfalls jährlich.

Wer ist für die Wartung verantwortlich?

Verantwortlich ist der Betreiber des Gebäudes, also zum Beispiel der Eigentümer, die Hausverwaltung oder der Arbeitgeber. Er muss die Türen ständig betriebsbereit halten und die Prüfungen nachweisen können.

Was passiert, wenn nicht gewartet wird?

Funktioniert eine Tür im Brandfall nicht, kann sich Feuer und Rauch ungehindert ausbreiten. Kommt es zu einem Schaden, haftet unter Umständen der Betreiber, und Versicherungen können Leistungen kürzen. Ein lückenloses Prüfbuch ist deshalb auch Ihr Nachweis.

Was kostet die Wartung?

Das hängt vor allem von der Anzahl der Türen und davon ab, wie viele davon eine Feststellanlage haben. Nennen Sie uns diese Angaben im Formular, dann erhalten Sie ein konkretes Angebot.

Warten Sie auch einzelne Türen im Privathaus?

Ja. Auch eine einzelne Feuerschutztür zwischen Garage und Wohnhaus oder zum Heizraum prüfen und warten wir.