Brandschutz
Wartung von Brandschutztüren und Feststellanlagen
Brandschutztüren sollen Feuer und Rauch im Ernstfall aufhalten. Damit sie das zuverlässig tun, müssen sie regelmäßig geprüft und gewartet werden. Wir übernehmen das für Ihr Objekt, ob Bürogebäude, Wohnanlage oder Einfamilienhaus. Jede geprüfte Tür tragen wir in das Prüfbuch ein.

Für wen
Brandschutztüren gibt es in fast jedem Gebäude
Oft fallen sie gar nicht auf, bis sie im Ernstfall gebraucht werden. Typische Einsatzorte, an denen wir prüfen und warten:
| Objekt | Typische Brandschutztüren |
|---|---|
| Büro und Verwaltung | Treppenhaus, Flurabschnitte, Technik- und Serverräume |
| Praxen und Kliniken | Flure, Treppenräume, Lager- und Technikräume |
| Schulen, Kitas, öffentliche Gebäude | Rettungswege, Treppenhäuser, offen gehaltene Flurtüren mit Feststellanlage |
| Wohnanlagen und Hausverwaltungen | Tiefgarage, Keller, Heizraum, Treppenhaus |
| Gewerbe, Lager und Industrie | Brandabschnitte, Lagerräume, Rauchschutztüren |
| Hotels und Gastronomie | Zimmerflure, Küche, Technik |
| Privathaus | Tür zwischen Garage und Wohnhaus, Heizraum, Öltanklager |
Betreiberpflichten
Welche Prüfungen vorgeschrieben sind
Der Betreiber eines Gebäudes muss Brandschutztüren und Feststellanlagen jederzeit funktionsfähig halten. Daraus ergeben sich feste Prüfintervalle.
- laufend
Sichtkontrolle
Schließt die Tür selbstständig? Ist sie frei von Keilen und Hindernissen? Das kann jede eingewiesene Person im Haus prüfen.
- höchstens alle 3 Monate
Funktionsprüfung der Feststellanlage
Der Betreiber löst die Feststellanlage aus und prüft, ob die Tür schließt. Grundlage ist DIN 14677-1. Viele Betreiber prüfen monatlich.
- mindestens jährlich
Prüfung und Wartung durch eine Fachkraft
Umfassende Prüfung von Tür, Beschlägen und Feststellanlage, Wartung nach Herstellervorgaben und Eintrag ins Prüfbuch.
- sofort
Mängel beseitigen
Werden Mängel festgestellt, müssen sie unverzüglich behoben werden, damit die Tür wieder ihren Sollzustand erreicht.
Maßgebliche Regeln im Überblick
- DIN 14677-1
- Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen: Fristen und Umfang von Prüfung und Wartung
- DIN 14677-2
- Anforderungen an die Fachkraft, die Feststellanlagen instand hält
- DIN EN 14637
- Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer- und Rauchschutztüren
- DIN 4102-5 / DIN EN 16034
- Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse (Produktnormen)
- ASR A1.7
- Technische Regel für Arbeitsstätten: Türen und Tore, Prüfung
- DGUV Information 208-022
- Sicherheit von Türen und Toren in Betrieben
- abZ / aBG (DIBt)
- Bauaufsichtliche Zulassung bzw. Genehmigung des Herstellers mit Wartungsvorgaben
Diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Vorgaben für Ihre Türen gelten, klären wir bei der Bestandsaufnahme.
Leistungsumfang
Was wir bei jeder Tür prüfen
Wir arbeiten jede Tür nach einer festen Prüfliste ab, damit nichts übersehen wird und Sie das Ergebnis nachvollziehen können.
- Türblatt, Zarge, Verglasung auf Beschädigungen, Verzug und unzulässige Veränderungen
- Dichtungen für Brand- und Rauchschutz, vollständig und unbeschädigt
- Türschließer: Schließgeschwindigkeit, Endschlag, Schließkraft
- Schloss, Falle und Bänder: sicheres Einrasten, fester Sitz
- Schließfolgeregler bei zweiflügeligen Türen
- Feststellanlage: Auslösung über Rauchmelder und Handtaster, Haftmagnet, Energieversorgung
- Kennzeichnung: Zulassungsschild vorhanden und lesbar
- Dokumentation im Prüfbuch, Prüfplakette an der Tür
| Prüfpunkt | i. O. |
|---|---|
| TürKennzeichnungsschild vorhanden und lesbar | ✓ |
| TürTürblatt, Zarge und Verglasung ohne Schäden | ✓ |
| TürBrandschutz- und Rauchschutzdichtungen vollständigDichtung unterbrochen – ersetzt | M |
| BeschlägeBänder und Befestigungen fest | ✓ |
| BeschlägeTürschließer: Schließgeschwindigkeit und Endschlag | ✓ |
| BeschlägeSchloss und Falle rasten selbsttätig ein | ✓ |
| BeschlägeSchließfolgeregler (zweiflügelige Türen) | ✓ |
| FeststellanlageAuslösung über Rauchmelder | ✓ |
| FeststellanlageHandauslösetaster „Tür schließen“ | ✓ |
| FeststellanlageEnergieversorgung und Haftmagnet | ✓ |
| DokumentationEintrag im Prüfbuch, Prüfplakette | ✓ |

Feststellanlagen
Offen im Alltag, geschlossen im Brandfall
Viele Brandschutztüren sollen im Alltag offen stehen, damit Flure barrierefrei bleiben. Das ist nur mit einer zugelassenen Feststellanlage erlaubt. Sie besteht aus mehreren Bauteilen, die wir alle prüfen:
- Energieversorgung
- versorgt und überwacht die Anlage
- Feststellvorrichtung
- hält die Tür offen, z. B. per Haftmagnet
- Rauchmelder
- erkennt Rauch und löst das Schließen aus
- Handauslösetaster
- roter Taster „Tür schließen“ zum manuellen Auslösen
Keile, Haken oder hochgebundene Türschließer sind unzulässig.Sie setzen die Tür im Brandfall außer Kraft.
Ablauf
So läuft die Wartung mit uns ab
Einmalig oder als Wartungsvertrag mit festem Turnus, damit Sie keine Frist mehr im Blick behalten müssen.
- 01
Bestandsaufnahme
Sie nennen uns Objekt und ungefähre Anzahl der Türen. Wenn nötig, verschaffen wir uns vor Ort einen Überblick.
- 02
Angebot
Sie erhalten ein Angebot für die Einzelprüfung oder für einen Wartungsvertrag mit festem Turnus.
- 03
Prüfung und Wartung
Zum abgestimmten Termin prüfen, reinigen und justieren wir jede Tür. Der Betrieb im Gebäude läuft weiter.
- 04
Dokumentation
Jede Tür wird im Prüfbuch eingetragen und mit Prüfplakette versehen. Sie erhalten einen Bericht mit allen Befunden.
- 05
Mängel beheben
Festgestellte Mängel wie defekte Dichtungen oder falsch eingestellte Türschließer beheben wir nach Ihrer Freigabe.
- 06
Nächster Termin
Im Wartungsvertrag melden wir uns rechtzeitig vor dem nächsten fälligen Termin.
Fälligkeit prüfen
Wann ist Ihre nächste Wartung fällig?
Geben Sie an, wann Ihre Türen zuletzt von einer Fachkraft gewartet wurden. Sie sehen sofort, ob die jährliche Wartung noch aussteht.
Häufige Fragen
Fragen zur Wartung von Brandschutztüren
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 07148 16241-0
Was ist eine Feststellanlage?
Eine Feststellanlage hält eine Brand- oder Rauchschutztür im Alltag offen, zum Beispiel über einen Haftmagneten. Erkennt ein Rauchmelder Rauch oder wird der Handauslösetaster gedrückt, gibt sie die Tür frei und der Türschließer zieht sie zu. So bleiben Flure barrierefrei und der Brandschutz ist trotzdem gewährleistet.
Darf ich eine Brandschutztür mit einem Keil offen halten?
Nein. Keile, Haken oder hochgebundene Türschließer machen die Tür im Brandfall wirkungslos und sind unzulässig. Soll eine Tür dauerhaft offen stehen, ist dafür eine zugelassene Feststellanlage nötig.
Wie oft müssen Brandschutztüren gewartet werden?
Feststellanlagen müssen nach DIN 14677-1 mindestens einmal jährlich von einer Fachkraft geprüft und gewartet werden. Dazwischen prüft der Betreiber die Funktion in Abständen von höchstens drei Monaten. Für Feuerschutztüren ohne Feststellanlage geben Hersteller und Arbeitsstättenregeln eine regelmäßige Prüfung vor, in der Praxis ebenfalls jährlich.
Wer ist für die Wartung verantwortlich?
Verantwortlich ist der Betreiber des Gebäudes, also zum Beispiel der Eigentümer, die Hausverwaltung oder der Arbeitgeber. Er muss die Türen ständig betriebsbereit halten und die Prüfungen nachweisen können.
Was passiert, wenn nicht gewartet wird?
Funktioniert eine Tür im Brandfall nicht, kann sich Feuer und Rauch ungehindert ausbreiten. Kommt es zu einem Schaden, haftet unter Umständen der Betreiber, und Versicherungen können Leistungen kürzen. Ein lückenloses Prüfbuch ist deshalb auch Ihr Nachweis.
Was kostet die Wartung?
Das hängt vor allem von der Anzahl der Türen und davon ab, wie viele davon eine Feststellanlage haben. Nennen Sie uns diese Angaben im Formular, dann erhalten Sie ein konkretes Angebot.
Warten Sie auch einzelne Türen im Privathaus?
Ja. Auch eine einzelne Feuerschutztür zwischen Garage und Wohnhaus oder zum Heizraum prüfen und warten wir.