Ratgeber Brandschutz
Brandschutztür zwischen Garage und Wohnhaus: Was gilt in Baden-Württemberg?
Muss die Tür von der Garage ins Haus eine T30-Tür sein? Was die Garagenverordnung Baden-Württemberg verlangt.
Kurze Antwort
Was die Garagenverordnung Baden-Württemberg sagt
Wie Garagen mit anderen Räumen verbunden sein dürfen, regelt § 8 der Garagenverordnung Baden-Württemberg (GaVO). Vereinfacht gilt:
| Garagenart | Tür zu anderen Räumen |
|---|---|
| Kleingarage | mindestens dicht schließende Tür (ausgenommen Türen in Wänden ohne Brandschutzanforderungen) |
| offene Mittel- und Großgarage | feuerhemmende, selbstschließende Türen |
| geschlossene Mittel- und Großgarage | feuerhemmende, selbstschließende Türen; zu Treppenräumen, Fluren und Aufzügen, die nicht nur der Garage dienen, über Sicherheitsschleusen |
Früher waren die Regeln auch für Kleingaragen strenger: Die ursprüngliche Fassung der Garagenverordnung von 1973 verlangte feuerhemmende, selbstschließende Türen. In vielen älteren Häusern ist deshalb eine T30-Tür zur Garage eingebaut.
In anderen Bundesländern gelten teils andere Regeln. Maßgeblich für Ihr Haus sind außerdem die Baugenehmigung und gegebenenfalls Auflagen der Baurechtsbehörde.
Kleingarage, Mittelgarage, Großgarage
- Kleingarage: bis 100 m² Nutzfläche, also die übliche Einzel- oder Doppelgarage am Wohnhaus.
- Mittelgarage: über 100 m² bis 1.000 m², etwa kleinere Tiefgaragen von Mehrfamilienhäusern.
- Großgarage: über 1.000 m² Nutzfläche.
Für Hausverwaltungen heißt das: Die Türen von der Tiefgarage ins Treppenhaus oder in den Keller sind in der Regel feuerhemmende, selbstschließende Türen. Sie müssen geprüft und gewartet werden, sieheBrandschutztür-Wartung: Pflicht und Fristen.
Wenn schon eine T30-Tür eingebaut ist
Eine T30-Tür (feuerhemmend, mindestens 30 Minuten Feuerwiderstand) erkennen Sie am Kennzeichnungsschild im Falz der Tür. Sie schützt aber nur, wenn sie im Ernstfall geschlossen ist. Deshalb:
- Türschließer nicht abbauen oder aushängen.
- Tür nicht mit Keil oder Haken offen halten.
- Keine Löcher bohren, keine Katzenklappe einbauen, keine fremden Teile anschrauben. Das kann die Zulassung der Tür aufheben.
- Defekte Dichtungen oder einen schwachen Türschließer nach Herstellerangabe tauschen lassen.
So bleibt die Tür funktionsfähig
Diese Punkte können Sie selbst regelmäßig kontrollieren:
- Tür ganz öffnen und loslassen: Sie muss von allein zufallen.
- Das Schloss muss beim Zufallen hörbar einrasten.
- Die Dichtungen im Rahmen sind vollständig und nicht eingerissen.
- Die Tür schleift nicht und hängt nicht durch.
Klappt einer der Punkte nicht, sollte ein Fachbetrieb die Tür einstellen oder Teile ersetzen.
Häufige Fragen
Muss die Tür zwischen Garage und Haus in Baden-Württemberg eine T30-Tür sein?
Bei einer Kleingarage bis 100 m² nicht zwingend. § 8 Abs. 1 der Garagenverordnung Baden-Württemberg verlangt dort mindestens eine dicht schließende Tür. Strengere Vorgaben können sich aus Ihrer Baugenehmigung oder bei größeren Garagen ergeben.
Darf ich den Türschließer an meiner T30-Tür abbauen?
Nein. Eine Feuerschutztür wirkt nur, wenn sie selbstständig schließt. Wer den Türschließer abbaut oder die Tür dauerhaft offen hält, hebt ihre Schutzwirkung auf und kann die Zulassung der Tür verlieren.
Wer wartet eine Brandschutztür im Einfamilienhaus?
Ein Fachbetrieb für Türen bzw. Brandschutztüren. Er prüft Türschließer, Dichtungen, Schloss und Bänder und stellt die Tür nach Herstellerangabe ein.
Wartung vom Fachbetrieb
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Quellen und weiterführende Informationen
- Garagenverordnung Baden-Württemberg, § 8 Verbindung mit anderen Räumen (Haufe)
- Architektenkammer Baden-Württemberg: Merkblatt 591 Garagenverordnung
- Garagenverordnung Baden-Württemberg im Wortlaut (umwelt-online)
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Zulassung Ihrer Tür bzw. Anlage, Ihr Brandschutzkonzept und die zuständige Behörde.